Versicherung
Kautionsversicherung:
Wenn die Yacht während der Segelreise beschädigt wird, ist die Charterfirma berechtigt, die geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Diese Chartergarantie deckt dieses finanzielle Risiko ab.
Bei der Sicherheitsversicherung gibt es keinen Selbstbehalt bei uns. Diese Versicherung deckt Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht ab, z.B. bei Lackkratzern, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc.
Reiserücktrittskostenversicherung:
Wenn der Skipper die Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten kann, werden die Kosten für die gesamte Chartersegelreise erstattet. Tritt ein Crewmitglied die Reise nicht an, wird sein Anteil erstattet. Die Reiseabbruchversicherung ist bei uns immer abgedeckt. Bei Bedarf kann auch die Insolvenz des Charterbootbetreibers abgesichert werden.
Skipperhaftpflichtversicherung:
Deckt Schäden an einer Charteryacht bei nachweislich grober Fahrlässigkeit, Schadensersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Kautionen im Auslandshafen und Ansprüche des Eigners bei Ausfall von Chartereinnahmen.
Unfallversicherung:
Deckt Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (basierend auf der Crewliste).